Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG)

Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 haben natürliche Personen die Möglichkeit, während ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Informationen über Regelverstöße zu erlangen und sich an die entsprechenden Meldestellen gemäß diesem Gesetz zu wenden. Sie können Verstöße unter Beachtung des im Gesetz festgelegten Schutzes melden oder offenlegen. Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) besteht darin, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor etwaigen Nachteilen zu bewahren und ihnen Rechtssicherheit zu bieten. Dies schließt insbesondere einen umfassenden Schutz ihrer Identität ein.

Interne Meldestelle

Die IAB Weimar gGmbH hat eine interne Meldestelle eingerichtet, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Bedenken und Hinweise im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) anonym und geschützt melden können. Wir erkennen die Bedeutung an, dass Mitarbeiter in der Lage sein sollten, mögliche Verstöße, Fehlverhalten oder unrechtmäßige Handlungen ohne Furcht vor Repressalien zu melden.

Vertraulichkeit und Schutz

  • Alle Meldungen werden vertraulich behandelt, und die Identität des Hinweisgebers bleibt geschützt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Es ist untersagt, den Hinweisgeber zu benachteiligen, zu diskriminieren oder zu bestrafen.

Meldung eines Hinweises

  • Mitarbeiter können Bedenken, Verdachtsmomente oder Informationen über potenzielle Verstöße gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien melden.
  • Meldungen können anonym über das Hinweisgeberportal der IAB Weimar gGmbH eingereicht werden.
  • Geben Sie so viele Details wie möglich an, um eine gründliche Untersuchung zu ermöglichen.

Schutz vor Repressalien

  • Die Meldung eines Hinweises berechtigt nicht zu negativen Konsequenzen oder Repressalien seitens des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter.
  • Bei Feststellung von Repressalien werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv zur Aufrechterhaltung einer ethischen und rechtskonformen Arbeitsumgebung beizutragen. Die Interne Meldestelle steht zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen angemessen und geschützt behandelt werden.

Externe Meldestellen