Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 2. Juli 2023 verbindlich für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden. Diese sind zur Einrichtung eines internen Meldekanals (z. B. eines Hinweisgebersystems) verpflichtet. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Regelverstöße melden oder offenlegen, sollen durch diese gesetzliche Regelung besser geschützt werden. Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) besteht darin, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor etwaigen Nachteilen zu bewahren und ihnen Rechtssicherheit zu bieten. Dies schließt insbesondere einen umfassenden Schutz ihrer Identität ein.

Interne Meldestelle

Die IAB Weimar gGmbH hat eine interne Meldestelle eingerichtet, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ihre Bedenken und Hinweise im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) anonym und geschützt melden können. Das Institut erkennt die Bedeutung an, dass Mitarbeitende in der Lage sein sollten, mögliche Verstöße, Fehlverhalten oder unrechtmäßige Handlungen ohne Furcht vor Repressalien zu melden.

Vertraulichkeit und Schutz

  • Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers bleibt geschützt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Es ist untersagt, den Hinweisgeber zu benachteiligen, zu diskriminieren oder zu bestrafen.

Meldung eines Hinweises

  • Mitarbeitende können Bedenken, Verdachtsmomente oder Informationen über potenzielle Verstöße gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien melden.
  • Meldungen können anonym über das Hinweisgeberportal der IAB Weimar gGmbH eingereicht werden.
  • Geben Sie so viele Details wie möglich an, um eine gründliche Untersuchung zu gewährleisten.

Schutz vor Repressalien

  • Die Meldung eines Hinweises berechtigt nicht zu negativen Konsequenzen oder Repressalien seitens des Unternehmens oder seiner Mitarbeitenden.
  • Bei Feststellung von Repressalien werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, aktiv zur Aufrechterhaltung einer ethischen und rechtskonformen Arbeitsumgebung beizutragen. Die Interne Meldestelle steht zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen angemessen und geschützt behandelt werden.

Externe Meldestellen