Der Europäische Sozialfonds (ESF) steigert die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen. Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 steht daher in Deutschland unter dem Motto: „Zusammen. Zukunft. Gestalten.“

ESF-Förderung für Intensivberatung und Prozessbegleitung

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Projektbezeichnung

Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.

Europäischer Sozialfonds

Kennzeichnend für die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds, die sich bis 2020 erstreckt, ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“, die thematische Konzentration der Mittel zur Erreichung der Europa-2020-Ziele und der Ziele im Nationalen Reformprogramm sowie die Berücksichtigung der EU-Ratsempfehlungen zur Beschäftigung.

Der Europäische Sozialfond wird in dieser Förderperiode verstärkt einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderung von Selbstständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatlebensowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

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19.12.2017